AGB

Mietbedingungen:

Vermieter

Vermieter und ausschließlicher Vertragspartner des Mieters ist:

Anke Nuxoll-Oster, Alter Militärring 66, 50933 Köln, +49 221 4009026, info@bleibe.de

Buchungsabschluss / Mietzahlung

Die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters bestätigt das Zustandekommen der Buchung. Die Buchung gilt erst verbindlich nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter. Die Höhe der Anzahlung beträgt 50% des Mietpreises zuzüglich Reinigungskosten und eventuell Kaution (Bödefeld und Kirche) und wird, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restsumme wird spätestens 14 Tage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen in jedem Fall 2 Tage vor dem Mietbeginn.

Miete / Nebenkosten

Die Mietsumme umfasst die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser und Internetnutzung sowie im Haus Bödefeld eine Fuhre Holz und die Saunanutzung.

Die Mietsumme beinhaltet nicht die Kosten der Endreinigung.

In den Häusern Brückenvilla, Tuchmacherhaus und Winterberg-Silbach sind Bettwäsche und Handtücher im Mietpreis enthalten.

Alte Kirche/Feuerwehrhaus und Bödefeld: Bettwäsche und Handtücher sind in der Mietsumme nicht enthalten. Diese können gegen die derzeit gültige Leihgebühr in Höhe von € 15,- pro Person bei der Hausverwalterin vor Ort ausgeliehen oder selber mitgebracht werden.

Haus: Bödefeld und Alte Kirche/Feuerwehrhaus: Vom Mieter ist zusätzlich zur Miete eine örtliche Kurtaxe vor Ort in bar zu zahlen.

Kaution

Haus Bödefeld/Alte Kirche: Der Vermieter verlangt eine Kaution in Höhe von € 300,-.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Abreise. Die Kaution wird mit Beschädigungen an Haus, Einrichtung und Außenbereich,Verstößen gegen die Hausordnung (insbesondere Ruhestörung) sowie erhöhtem Reinigungsaufwand verrechnet.

Nutzung des Hauses

Die Häuser Brückenvilla und Tuchmacherhaus dürfen nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Nachbuchungen von Personen sind möglich. Der zusätzliche Mietpreis wird mit der Schlusszahlung fällig.
Die Häuser Bödefeld, Alte Kirche und Feuerwehrhaus dürfen mit der maximalen Anzahl der Personen bewohnt werden.

Haus Bödefeld: maximal 26 Personen
Alte Kirche: maximal 26 Personen
Feuerwehrhaus: maximal 6 Personen

Eine Einladung von Tagesgästen über die maximale Personenzahl hinaus ist nicht gestattet.

Haustiere sind nur nach Absprache in den Häusern Brückenvilla, Tuchmacherhaus und Feuerwehrhaus erlaubt. Es wird ein erhöhter Reinigungsaufwand von € 30,- in Rechnung gestellt.

Alle Häuser sind Nichtraucherobjekte.

Die Nutzung des Hauses für andere Zwecke als private Urlaubsaufenthalte (z.B. die Nutzung für Seminare, Veranstaltungen, Firmenevents, Film- und Fotoaufnahmen etc.) ist vorher zu vereinbaren und muss in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt sein.

Garten

Die Außenbereiche sind nach 22.00 Uhr nicht mehr zu nutzen und die allgemein gültige Nachtruhe ist einzuhalten.

Die Nutzung des Gartens, Grills sowie im Haus Bödefeld des Pools und der Sauna erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Kinder sind zu beaufsichtigen.

Ein- und Auszug

Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann das Haus am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr genutzt werden. Bei Buchungen am Wochenende kann das Haus am Sonntag bis 22.00 Uhr genutzt werden.

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort.

Reinigung

Das Haus ist während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen. Geliehene Bettwäsche/Handtücher sind in einem Bettbezug zu sammeln und im Flur an der Eingangstür abzustellen (Alte Kirche/Feuerwehrhaus, Bödefeld). Der Müll aus allen Zimmern und Bädern muss in die dafür bereitgestellten Container und Mülltonnen entsorgt werden.

Eine obligatorische Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und dem Mieter berechnet. Die Reinigung von Küchengeräten und Geschirr ist nicht in der Endreinigung enthalten. Diese müssen gereinigt und an den ursprünglichen Aufbewahrungsort zurück gestellt werden. Ebenso müssen die Grillroste und Ascheablagen von dem Mieter gereinigt werden. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand ist der Mehraufwand vom Mieter zu tragen.

Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die in dem Haus vorhanden sind, die Haftung und ist für eventuell verursachte Schäden an Haus, Einrichtung und Außenbereich schadensersatzpflichtig. In einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden auf Kosten des Mieters behoben. Für Geschirr und Gläser werden € 3,- pro Stück berechnet. Verlust der Schlüssel wird mit € 200,- in Rechnung gestellt.

Haftung des Vermieters

Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende Störungen in der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Internet) wie auch für vorübergehende Störungen der Heizung oder Warmwasserversorgung.

Beanstandungen

Sollte der Mieter bezüglich des Mietobjektes Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 48 Stunden nach Bezug des Hauses schriftlich per Mail anzuzeigen.

Rücktritt von der Buchung / Stornobedingungen

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten:

Haus Bödefeld, Alte Kirche und Feuerwehrhaus:

Kündigung

- bis 120 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Bitte beachten Sie: Bei einer Buchung der Häuser für Seminare sind immer 100 % des Mietpreises unabhängig vom Datum des Zugangs der Stornierung als Entschädigung zu entrichten.

Brückenvilla und Tuchmacherhaus:

Kündigung

- bis 59 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. 

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung obliegt allein dem Mieter.

Sollte der Termin erneut ganz oder teilweise vermietet werden können, werden die Stornogebühren entsprechend zurückgezahlt.

Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,- pro Stornierung wird in jedem Fall einbehalten.

Gesonderte Buchungsbedingungen für Buchungen in Coronazeiten:

Sollte ein Vermietungsverbot zum Zeitpunkt der Anreise bestehen, wird die Mietzahlung vollständig erstattet.

Sollte kein Vermietungsverbot zum Zeitpunkt der Anreise bestehen, gelten unsere Stornierungsbedingungen.

Bei einer Einschränkung der Personenzahl aufgrund von gesetzlich vorgegebenen Kontaktbeschränkungen werden wir den Mietpreis entsprechend reduzieren. Ein Rechtsgrund für eine kostenlose Auflösung des Mietvertrages entsteht hieraus nicht. 

Kündigung des Mietvertrages

Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen durch den Mieter jederzeit fristlos kündigen. Dies betrifft vor allem nächtliche Ruhestörung. Alle Häuser befinden sich im Wohngebiet, daher ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten. Sollten sich Gäste nicht daran halten, müssen sie umgehend abreisen. Der Vermieter kann den Mietvertrag auch jederzeit fristlos kündigen, wenn eine Nutzung des Hauses nicht möglich ist, z. B. im Fall von Beschädigungen an der Mietsache, des Verkaufs des Hauses etc. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden dem Mieter zurück überwiesen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz der Vermieters.